Die Gemeinde Urdorf hat für den Gestaltungsplan "Mühlegut" gleich mehrere gesetzliche Bestimmungen ausser Kraft gesetzt : 1. Geschossanzahl: Erlaubt sind maximal 2 Vollgeschosse und 2 Dachgeschosse. Geplant sind jedoch 4 Vollgeschosse, wovon 2 als "Untergeschosse" deklariert werden. Zulässig ist hier jedoch maximal 1 Untergeschoss. 2. Gebäudelänge: Erlaubt sind maximal 25 Meter. Geplant ist ein rund doppelt so langes Gebäude mit etwa 50 Metern Länge 3. Dachform: Vorgeschrieben in dieser Kernzone ist ein Giebeldach. Geplant ist ein Block mit Flachdach. 4. Naherholungsbereich: Die Wiese mit den grasenden Schafen ist eine wertvolle Grünzone für die Bewohner des Altersheims sowie die Kinder. Auch Schülerinnen und Schüler des Weihermattschulhauses schätzen die Grünzone während der Pause und Freizeit. Ein schönes Stück Land geht für alle Bewohner verloren.
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